Gottes Neue Offenbarungen

Das vierte Buch Mose: Numeri

Menge-Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 29 -

Opfer am Fest der Posaunen

(3. Mose 23,23-25)
1
»Ferner am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten: der Tag des Posaunenblasens soll es euch sein.
2
Da sollt ihr als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose, einjährige Lämmer;
3
dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder
4
und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;
5
außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken;
6
außer dem Neumond-Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, in der vorgeschriebenen Weise, zu lieblichem Geruch, als ein Feueropfer für den HERRN.«

Opfer am Tag der Versöhnung

(3. Mose 16,1-34; 3. Mose 23,26-32)
7
»Ferner am zehnten Tage desselben siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden, und ihr sollt fasten(a); keinerlei Werktagsarbeit dürft ihr da verrichten.
8
Als Brandopfer sollt ihr dabei für den HERRN zu lieblichem Geruch herrichten: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;
9
außerdem als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,
10
je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;
11
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Versöhnungs-Sündopfer und dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.«

Opfergaben zum Laubhüttenfest

(5. Mose 16,13-17)
12
»Ferner am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern.
13
Dabei sollt ihr als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;
14
dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu jedem von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem von den beiden Widdern
15
und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;
16
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
17
Sodann am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
18
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
19
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
20
Sodann am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
21
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
22
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
23
Sodann am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
24
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
25
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
26
Sodann am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
27
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
28
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
29
Sodann am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
30
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
31
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.
32
Sodann am siebten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer
33
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
34
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.
35
Am achten Tage soll bei euch eine Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.
36
Und als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer
37
nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;
38
auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.«
39
»Diese Opfer sollt ihr an euren Festen für den HERRN herrichten, abgesehen von dem, was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben sowohl an Brandopfern und Speisopfern als auch an Trankopfern und Heilsopfern darbringen werdet.«

Fußnoten

(a)29:7 vgl. 3. Mose 16:29

Opfer am Fest der Posaunen

(3. Mose 23,23-25)
1
Auch der erste Tag des siebenten Monats soll euch ehrwürdig und heilig sein; keine knechtliche Arbeit sollt ihr an demselben tun, weil er der Tag des Posaunenschalles ist.
2
Und ihr sollt dem Herrn als Brandopfer, zum lieblichen Geruche, einen jungen Stier von der Herde, einen Widder, und sieben einjährige fehlerlose Lämmer darbringen,
3
und als Speiseopfer dazu drei Zehntel feinen Mehles, mit Öl angemacht, zu jedem jungen Stiere, zwei Zehntel zu jedem Widder,
4
ein Zehntel zu je einem der sieben Lämmer;
5
und einen Ziegenbock als Sündopfer, der zur Sühne für das Volk dargebracht wird;
6
außer dem Brandopfer am ersten Tage des Monats mit den dazu gehörigen Speiseopfern, und dem immerwährenden Brandopfer mit den herkömmlichen Trankopfern; nach derselben Weise sollt ihr es zum lieblichen Geruche, als Feueropfer dem Herrn darbringen.

Opfer am Tag der Versöhnung

(3. Mose 16,1-34; 3. Mose 23,26-32)
7
Auch der zehnte Tag dieses siebenten Monats soll euch heilig und ehrwürdig sein, und ihr sollt euch kasteien; keine knechtliche Arbeit tuet an demselben.
8
Als Brandopfer sollt ihr dem Herrn zum lieblichen Geruche einen jungen Stier von der Herde, einen Widder, sieben einjährige fehlerlose Lämmer darbringen,
9
und als Speiseopfer dazu drei Zehntel feines Mehl, mit Öl angemacht, zu jedem jungen Stiere, zwei Zehntel zu jedem Widder,
10
ein Zehntel eines Zehntels zu jedem der sieben Lämmer;
11
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer denen, welche gewöhnlich zur Sühne als Schuldopfer dargebracht werden, und zum immerwährenden Brandopfer, mit dem Speiseopfer und den Trankopfern dazu.

Opfergaben zum Laubhüttenfest

(5. Mose 16,13-17)
12
Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats aber, der euch heilig und ehrwürdig sein soll, sollt ihr keine knechtliche Arbeit tun, sondern dem Herrn sieben Tage lang ein Fest feiern.
13
Und ihr sollt das Brandopfer zum lieblichen Geruche für den Herrn dreizehn junge Stiere von der Herde, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
14
und als Speiseopfer dazu drei Zehntel feinen Mehles, mit Öl angemacht, zu jedem der dreizehn jungen Stiere; und zwei Zehntel zu je einem Widder der zwei Widder;
15
und ein Zehntel eines Zehntels zu jedem der vierzehn Lämmer;
16
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer, und nebst dem Speiseopfer und den Trankopfern dazu.
17
Am andern Tage sollt ihr zwölf junge Stiere von der Herde, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
18
und sollt Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, nach der Vorschrift darbringen;
19
ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
20
Am dritten Tage sollt ihr elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
21
und Speiseopfer und Trankopfer zu jedem; zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben;
22
ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
23
Am vierten Tage sollt ihr zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
24
dazu Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben;
25
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
26
Am fünften Tage sollt ihr neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen,
27
und Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben:
28
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
29
Am sechsten Tage sollt ihr acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
30
und Speiseopfer und Trankopfer, zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben;
31
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
32
Am siebenten Tage sollt ihr sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
33
und Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben;
34
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
35
Am achten Tage, der hochfestlich ist, sollt ihr keine knechtliche Arbeit tun,
36
und als Brandopfer zum lieblichen Geruche für den Herrn einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
37
und Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu dem jungen Stiere, zu den Widdern, zu den Lämmern, wie vorgeschrieben;
38
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
39
Diese Opfer sollt ihr dem Herrn an euren Festen darbringen; außer dem was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben an Brandopfern, an Speiseopfern, an Trankopfern, und an Friedopfern darbringt.