Gottes Neue Offenbarungen

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Schlachter Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 15 -

Das Gesetz über die körperlichen Ausscheidungen

(5. Mose 23,9-14)
1
Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:
2
Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein.
3
Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein.
4
Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein;
5
und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend;
6
und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
7
Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
8
Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
9
Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein;
10
und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
11
Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
12
Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen.
13
Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein.
14
Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben.
15
Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses.
16
Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
17
Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend.
18
Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
19
Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend.
20
Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt.
21
Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend.
22
Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
23
Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend.
24
Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein.
25
Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein.
26
Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit.
27
Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
28
Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein.
29
Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte.
30
Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN.
31
Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32
Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird,
33
und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.

Das Gesetz über die körperlichen Ausscheidungen

(5. Mose 23,9-14)
1
Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach:
2
Redet zu den Söhnen Israels und saget ihnen: Ein Mann, der am Samenflusse leidet, soll unrein sein.
3
Und dann soll man urteilen, dass er mit diesem Gebrechen behaftet ist, wenn die hässliche Feuchtigkeit alle Augenblicke an seinem Leibe haftet und gerinnt.
4
Jedes Lager, auf dem er schläft, und jeder Ort, an dem er sitzt, soll unrein sein.
5
Wenn jemand sein Lager berührt, soll er seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und soll unrein sein bis zum Abend.
6
Wenn sich irgend jemand da hinsetzt, wo er gesessen hat, so soll er seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
7
Wer seinen Leib berührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
8
Wenn ein solcher Mensch auf einen, der rein ist, speit, so soll dieser seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
9
Der Sattel, auf dem er sitzt, soll unrein sein;
10
und was immer unter dem ist, der am Samenflusse leidet, soll unrein sein bis zum Abend. Wer etwas derartiges trägt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
11
Jeder, den ein solcher anrührt, ohne seine Hände zuvor gewaschen zu haben, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
12
Ein irdenes Gefäß, das er berührt, soll zerbrochen werden, ein hölzernes Gefäß aber soll mit Wasser abgewaschen werden.
13
Und wenn einer, der an einem solchen Übel leidet, geheilt ist, soll er nach seiner Reinigung sieben Tage zählen, und seine Kleider waschen, und den ganzen Leib in fließendem Wasser baden; und so wird er rein sein.
14
Am achten Tage aber soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, und vor dem Herrn zum Eingange des Zeltes des Zeugnisses kommen, und sie dem Priester übergeben.
15
Dieser soll die eine als Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten, und soll für ihn vor dem Herrn beten, dass er vom Samenflusse gereinigt werde.
16
Ein Mann, dem im Beischlafe der Same abgeht, soll seinen ganzen Leib mit Wasser waschen und soll unrein sein bis zum Abend.
17
Kleid und Fell, welches er hatte, soll er mit Wasser waschen und es soll unrein sein bis zum Abend.
18
Das Weib, dem er beigewohnt, soll sich mit Wasser waschen und soll unrein sein bis zum Abend.
19
Eine Frau, die nach Ablauf je eines Monats den Blutfluss hat, soll sieben Tage abgesondert sein.
20
Ein jeder, der sie berührt, soll unrein sein bis zum Abend;
21
und alles, worauf sie in den Tagen ihrer Absonderung schläft oder sitzt, soll unrein sein.
22
Wer ihr Lager berührt, soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und unrein sein bis zum Abend.
23
Wer immer ein Gerät, auf dem sie gesessen hat, berührt, soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
24
Und wenn ein Mann zur Zeit ihres monatlichen Flusses Umgang mit ihr hat, so soll er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager, auf dem er schläft, soll unrein sein.
25
Wenn eine Frau außer der Zeit ihres Flusses viele Tage am Blutfluss leidet, oder wenn nach dem monatlichen Blutabgange das Blut nicht aufhört zu fließen, soll sie unrein sein, so lange sie diesem Gebrechen unterliegt, wie zur Zeit des Monatsflusses.
26
Jedes Lager, auf dem sie schläft, und jedes Gerät, auf dem sie sitzt, soll unrein sein.
27
Wer solches berührt, soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und unrein sein bis zum Abend.
28
Wenn das Blut still steht und aufhört zu fließen, so soll sie noch sieben Tage ihrer Reinigung zählen;
29
und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben für sich dem Priester an den Eingang des Zeltes des Zeugnisses bringen.
30
Dieser soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer herrichten und für sie wegen ihres unreinen Flusses vor dem Herrn beten.
31
Lehret also die Söhne Israels, dass sie die Unreinigkeit meiden und nicht durch ihre Unreinheit des Todes seien, wenn sie mein Zelt, das unter ihnen ist, verunreinigen.
32
Das sind die Vorschriften für den, der am Samenfluss leidet, sowie für den, welcher sich durch Beiwohnung verunreinigt,
33
und für die in den Monatszeiten abgesonderten, oder an beständigem Blutflusse leidenden Frauen, und für die Männer, welche solchen beiwohnen.