Gottes Neue Offenbarungen

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Schlachter Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 15 -

Schuldentilgung alle sieben Jahre

(2. Mose 23,10-13; 3. Mose 25,1-7)
1
Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:
2
Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen.
3
Von einem Fremden kannst du es fordern; aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand freilassen.
4
Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen im Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, um es in Besitz zu nehmen;
5
vorausgesetzt, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und beobachtest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, und darnach tuest.
6
Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst nicht entlehnen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht herrschen über dich.

Großzügigkeit gegenüber den Armen

(Matthäus 6,1-4)
7
Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgend einer deiner Brüder in irgend einer Stadt in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen;
8
sondern du sollst ihm deine Hand auftun und ihm reichlich leihen, je nach dem er Mangel hat.
9
Hüte dich, daß kein Belialsrat in deinem Herzen sei und du nicht denkest: »Das siebente Jahr, das Erlaßjahr, naht!« und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nichts; da würde er deinetwegen zum HERRN schreien, und es würde dir zur Sünde sein;
10
sondern du sollst ihm willig geben und nicht mit verdrießlichem Herzen; denn um deswillen wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allen deinen Werken und in allen Geschäften deiner Hand.
11
Denn es werden nicht aufhören Arme im Lande zu sein; darum gebiete und sage ich dir: Tue deine Hand auf für deinen Bruder, der bedrängt und arm ist im Lande!

Das Gesetz über die Knechte

(2. Mose 21,1-11)
12
Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.
13
Und wenn du ihn frei von dir lässest, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen;
14
sondern du sollst ihm von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter aufladen und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.
15
Und gedenke, daß du in Ägyptenland auch ein Knecht warst, und daß der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute solches.
16
Sollte er aber zu dir sagen: »Ich will nicht von dir wegziehen!« weil er dich und dein Haus liebhat und es ihm wohl bei dir ist,
17
so nimm einen Pfriem und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, so ist er auf ewig dein Knecht. Mit deiner Magd sollst du auch also handeln.
18
Es soll dir nicht schwer fallen, ihn freizulassen; denn er hat dir doppelt so viel wie ein Taglöhner, sechs Jahre lang, gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Das Gesetz über die erstgeborenen Tiere

(2. Mose 13,1-16)
19
Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst den Erstling deiner Ochsen nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren.
20
Du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, essen, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der HERR erwählt, du und dein Haus.
21
Wenn das Tier aber einen Mangel hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen bösen Mangel hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern;
22
sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen, wie die Gazelle und den Hirsch, du seiest unrein oder rein.
23
Nur von seinem Blut sollst du nicht essen, auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser.

Schuldentilgung alle sieben Jahre

(2. Mose 23,10-13; 3. Mose 25,1-7)
1
Im siebenten Jahre sollst du einen Erlass stattfinden lassen;
2
mit diesem soll es also gehalten werden: Jeder, dem sein Freund, oder Nächster, oder Bruder etwas schuldet, soll es nicht zurückfordern können, weil es das Erlassjahr des Herrn ist.
3
Von dem Fremden und Ankömmling magst du es zurückfordern; aber von deinem Mitbürger und Nächsten es zurückzufordern, soll dir nicht zustehen.
4
Einen ganz Armen und Bettler gebe es nicht unter euch, damit der Herr, dein Gott, dich in dem Lande segne, welches er dir zum Besitze geben wird.
5
Wenn du nur auf die Stimme des Herrn, deines Gottes, hörst und alles hältst, was er geboten hat und was ich dir heute befehle, so wird er dich segnen, wie er verheißen hat.
6
Du wirst vielen Völkern leihen und selbst von niemand zu entlehnen brauchen. Du wirst über sehr viele Völker herrschen und über dich wird niemand herrschen.

Großzügigkeit gegenüber den Armen

(Matthäus 6,1-4)
7
Wenn einer deiner Brüder, die innerhalb der Tore deiner Stadt in dem Lande weilen, welches der Herr, dein Gott, dir geben will, in Armut gerät, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht verschließen,
8
sondern sie dem Armen öffnen und ihm leihen, was du siehest, dass er bedarf.
9
Hüte dich, dass dich nicht etwa der lieblose Gedanke beschleiche, dass du in deinem Herzen sagst: Das siebente Jahr, das Erlassjahr, ist nahe, und du also deine Augen von deinem armen Bruder abwendest und ihm nicht leihen wollest, was er verlangt, damit er nicht zum Herrn wider dich rufe und es dir zur Sünde werde.
10
Vielmehr gib ihm und handle nicht hinterlistig, wenn du seiner Not abhilfst, damit der Herr, dein Gott, dich allezeit und in allem segne, was deine Hand unternimmt.
11
Arme werden im Lande deines Wohnsitzes nicht fehlen; darum gebiete ich dir, dass du deinem dürftigen Bruder und dem Armen, der bei dir in dem Lande weilt, deine Hand auftuest.

Das Gesetz über die Knechte

(2. Mose 21,1-11)
12
Wenn sich dir dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, verkauft und dir sechs Jahre gedient hat, so sollst du ihn im siebenten Jahre freilassen;
13
und wenn du ihm die Freiheit schenkst, so sollst du ihn nicht leer fortgehen lassen,
14
sondern ihm Wegzehrung geben von deinen Herden, deiner Tenne, und deiner Kelter, mit denen dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat.
15
Gedenke, dass auch du im Lande Ägypten in Knechtschaft warst und der Herr, dein Gott, dich frei gemacht hat; und darum gebe ich dir heute dies Gebot.
16
Wenn er aber sagt: Ich will nicht weggehen, weil er dich und dein Haus lieb hat und fühlt, dass es ihm bei dir wohlgeht,
17
so nimm einen Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr an die Türe deines Hauses, und er soll auf ewig dein Knecht sein, und ebenso sollst du auch mit einer Magd tun.
18
Wende deine Augen nicht von ihnen, wenn du sie freilässest; denn sie haben dir sechs Jahre hindurch um den Lohn eines Tagelöhners gedient; auf dass der Herr, dein Gott, dich segne in allen Werken, welche du unternimmst.

Das Gesetz über die erstgeborenen Tiere

(2. Mose 13,1-16)
19
Jedes Erstgeborene männlichen Geschlechtes, das von deinen Rindern und Schafen zur Welt kommt, sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen. Du sollst mit dem Erstgeborenen des Rindes nicht arbeiten, und die Erstgeborenen der Schafe sollst du nicht scheren.
20
Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du sie alljährlich essen, an dem Orte, welchen der Herr erwählt, du und deine Familie.
21
Wenn es aber einen Fehler hat, lahm ist, oder blind, oder an einem Teile missgestaltet oder schwächlich, so soll es dem Herrn, deinem Gott, nicht als Opfer dargebracht werden,
22
sondern innerhalb der Tore deiner Stadt magst du es essen: der Reine wie der Unreine mögen es essen, wie ein Reh oder einen Hirsch.
23
Nur habe Acht, dass du ihr Blut nicht genießest, sondern gieße es auf die Erde aus wie Wasser.