Gottes Neue Offenbarungen

Strongs Konkor­danz

Hebräisch-Aramäisch
H272

Original: אחזּה
Transliteration: achuzzah ('ăchûzzâh)
Phonetisch: akh-ooz-zaw'
BDB Definition:
  1. Besitz, Eigentum
    1. Land
    2. Besitz durch Erbschaft
Herkunft: vom passiven Partizip von H270
TWOT Eintrag: 64a
Wortart(en): Substantiv Feminin
Vorkommen in der (LUT) Lutherbibel:
1
Besitz (1x)
2
Besitzen (3x)
3
Besitzung (2x)
4
Das (1x)
5
Eigen (5x)
6
Eigentum (5x)
7
Erbacker (1x)
8
9
Erbe (2x)
10
Erbes (3x)
11
Erbgut (4x)
12
Erbguts (1x)
13
Erblande (1x)
14
Erbteil (1x)
15
Eurem (1x)
16
Gut (4x)
17
Gütern (2x)
18
Habe (9x)
19
Hat (2x)
20
Land (1x)
21
Platz (1x)
22
Seinen (1x)
23
Sollen (1x)
24
Teil (4x)
25
Und (1x)
26
Vierteil (1x)
Alle Vorkommen
und ich will dir und deinem Samen nach dir geben das Land, darin du ein Fremdling bist, das ganze Land Kanaan, zu ewiger Besitzung, und will ihr Gott sein.
Ich bin ein Fremder und Einwohner bei euch; gebt mir ein Erbbegräbnis bei euch, daß ich meinen Toten begrabe, der vor mir liegt.
daß er mir gebe seine zwiefache Höhle, die er hat am Ende seines Ackers; er gebe sie mir um Geld, soviel sie wert ist, unter euch zum Erbbegräbnis.
Also ward bestätigt der Acker und die Höhle darin Abraham zum Erbbegräbnis von den Kindern Heth.
der Fürst Magdiel, der Fürst Iram. Das sind die Fürsten in Edom, wie sie gewohnt haben in ihrem Erblande. Das ist Esau, der Vater der Edomiter.
Aber Joseph schaffte seinem Vater und seinen Brüdern Wohnung und gab ihnen Besitz in Ägyptenland, am besten Ort des Landes, im Lande Raemses, wie Pharao geboten hatte.
und sprach zu mir: Siehe, ich will dich wachsen lassen und mehren und will dich zum Haufen Volks machen und will dies Land zu eigen geben deinem Samen nach dir ewiglich.
in der zwiefachen Höhle, die gegenüber Mamre liegt, im Lande Kanaan, die Abraham kaufte samt dem Acker von Ephron, dem Hethiter, zum Erbbegräbnis.
und führten ihn ins Land Kanaan und begruben ihn in der zwiefachen Höhle des Ackers, die Abraham erkauft hatte mit dem Acker zum Erbbegräbnis von Ephron, dem Hethiter, gegenüber Mamre.
Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben,
Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen;
Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat.
so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen.
Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.
Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden.
Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel.
Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.
und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben
und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge.
Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.
Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,
Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei.
Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN.
Warum soll denn unsers Vaters Name unter seinem Geschlecht untergehen, weil er keinen Sohn hat? Gebt uns auch ein Gut unter unsers Vaters Brüdern!
Und sprachen weiter: Haben wir Gnade vor dir gefunden, so gib dies Land deinen Knechten zu eigen, so wollen wir nicht über den Jordan ziehen.
und das Land untertan werde dem HERRN; darnach sollt ihr umwenden und unschuldig sein vor dem HERRN und vor Israel und sollt dies Land also haben zu eigen vor dem HERRN.
und sprach zu ihnen: Wenn die Kinder Gad und die Kinder Ruben mit euch über den Jordan ziehen, alle gerüstet zum Streit vor dem HERRN, und das Land euch untertan ist, so gebet ihnen das Land Gilead zu eigen;
Wir wollen gerüstet ziehen vor dem HERRN ins Land Kanaan und unser Erbgut besitzen diesseit des Jordans.
Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben.

Brown-Driver-Brigg's Information

Alle hebräischen und aramäischen Originalwörter sind nach dem Nummerierungssystem von Strong's Ausführlicher Konkordanz der Bibel angeordnet. In manchen Fällen werden mehr als eine Form des Wortes aufgeführt, z.B. die männliche und weibliche Form eines Substantivs.

Jeder Eintrag ist ein hebräisches Wort, es sei denn, es ist als aramäisch gekennzeichnet. Unmittelbar nach jedem Wort folgt seine Entsprechung in englischen Buchstaben nach einem System der Transliteration. Dann folgt die Lautschrift. Danach folgen die Brown-Driver-Briggs-Definitionen in deutscher Sprache.

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Danach folgt ein Verweis auf das gleiche Wort im zehnbändigen Theological Dictionary of the New Testament (TDNT), herausgegeben von Gerhard Kittel. Sowohl der Band als auch die Seitenzahlen geben an, wo das Wort zu finden ist.

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Strong's Hebraeische und Griechische Wörterbücher Information

Die Wörterbücher für hebräische und griechische Wörter stammen aus Strong's Ausführlicher Konkordanz von James Strong, S.T.D., LL.D., 1890.

Aufgrund der Verwendung vieler Präfixe und Suffixe in den Wörtern ist eine automatische Verarbeitung sehr schwer bis unmöglich. Aus diesem Grund ist derzeit leider keine deutsche Übersetzung verfügbar.


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