Gottes Neue Offenbarungen

Das vierte Buch Mose: Numeri

Schlachter Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 19 -

Gesetze der Reinigung

1
Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:
2
Dies ist eine Gesetzesbestimmung, die der HERR geboten hat, indem er sprach: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen eine tadellose Kuh, an der kein Mangel und auf die noch kein Joch gekommen ist, und gebt sie dem Priester Eleasar,
3
der soll sie vor das Lager hinausführen und daselbst vor seinen Augen schächten lassen.
4
Darnach soll Eleasar, der Priester, mit seinem Finger von ihrem Blute nehmen und von ihrem Blut siebenmal gegen die Stiftshütte sprengen,
5
und die Kuh soll er vor seinen Augen verbrennen lassen; ihre Haut und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist soll er verbrennen lassen.
6
Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es auf die brennende Kuh werfen.
7
Und der Priester soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden und darnach ins Lager gehen; und der Priester soll unrein sein bis an den Abend.
8
Gleicherweise soll der, welcher sie verbrannt hat, seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser baden und unrein sein bis an den Abend.
9
Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie daselbst für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werde für das Reinigungswasser; denn es ist ein Sündopfer.
10
Und der, welcher die Asche von der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend.
11
Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang.
12
Ein solcher soll sich mit demselben Wasser am dritten und am siebenten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tag nicht entsündigt, so wird er nicht rein.
13
Wenn aber jemand den Leichnam eines Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, eine solche Seele soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über sie gesprengt worden ist; und sie bleibt unrein, ihre Unreinigkeit ist noch an ihr.
14
Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein.
15
Und alle offenen Geschirre, worüber kein Deckel gebunden ist, sind unrein.
16
Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein.
17
So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche dieses verbrannten Sündopfers nehmen und lebendiges Wasser darüber tun in ein Geschirr.
18
Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Geschirre und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat.
19
Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebenten Tage; so wird er ihn am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein sein.
20
Ist aber jemand unrein und will sich nicht entsündigen lassen, dessen Seele soll aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt, er ist nicht mit Reinigungswasser besprengt, darum ist er unrein.
21
Und das soll ihnen eine ewig gültige Satzung sein. Derjenige aber, welcher mit dem Reinigungswasser besprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Reinigungswasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend.
22
Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, die soll unrein sein bis an den Abend.

Gesetze der Reinigung

1
Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach:
2
Dies ist eine heilige Vorschrift über das Schlachtopfer, welche der Herr festgesetzt hat. Gebiete den Söhnen Israels, dass sie eine rote Kuh zu dir führen, die ausgewachsen, ohne Fehler ist, und noch kein Joch getragen hat;
3
diese sollt ihr Eleazar, dem Priester, übergeben, der sie aus dem Lager herausführen und vor aller Augen schlachten lassen soll.
4
Dann soll er den Finger in ihr Blut tauchen und gegen den Eingang des Zeltes hin siebenmal sprengen,
5
und die Kuh vor aller Augen verbrennen lassen; ebenso das Fell und das Fleisch, wie ihr Blut und ihr Unrat soll dem Feuer übergeben werden.
6
Sodann soll der Priester Zedernholz, Ysop, und doppelt gefärbten Karmosin in das Feuer werfen, von dem die Kuh verzehrt wird.
7
Hierauf soll er seine Kleider und seinen Leib waschen, und darnach erst darf er wieder in das Lager kommen und soll unrein sein bis zum Abend.
8
Aber auch der, welcher sie verbrannt hat, soll seine Kleider und seinen Leib waschen und unrein sein bis zum Abend.
9
Jemand aber, der rein ist, soll die Asche der Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie für die Gemeinde der Söhne Israels zum Reinigungswasser aufbewahrt werde; denn die Kuh ward als Sündopfer verbrannt.
10
Und der, welcher die Asche der Kuh hinweggetragen hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Abend. Das soll den Söhnen Israels und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnen, als eine heilige und ewig verpflichtende Satzung gelten.
11
Wer die Leiche eines Menschen berührt und deshalb sieben Tage unrein ist,
12
soll mit diesem Wasser am dritten und siebenten Tage besprengt werden, und so wird er rein werden. Wird er am dritten Tage nicht besprengt, so kann er am siebenten nicht rein werden.
13
Jeder, der den Leichnam eines verstorbenen Menschen berührt und mit diesem gemischten Wasser nicht besprengt ist, verunreinigt das Zelt des Herrn und wird ausgetilgt werden aus Israel; denn weil er nicht mit dem Wasser der Versöhnung besprengt ward, wird er unrein sein und seine Unreinigkeit ihm anhaften.
14
Das ist die Bestimmung betreffs eines Menschen, der in einem Zelte stirbt: Alle, die in dieses Zelt eintreten, und alle Gerätschaften, welche in demselben sind, sollen sieben Tage unrein sein.
15
Ein Gefäß, das keinen Deckel hat und oben nicht zugebunden ist, soll unrein sein.
16
Wer auf dem Felde den Leichnam eines ermordeten oder gestorbenen Menschen, oder sein Gebein, oder sein Grab berührt, soll sieben Tage unrein sein.
17
Und man soll etwas von der Asche des verbrannten Sündopfers nehmen und fließendes Wasser in ein Gefäß darüber gießen.
18
Sodann soll jemand, der rein ist, Ysop in das Wasser tauchen und das ganze Zelt, und alles Geräte, und die Menschen, die mit solcher Unreinigkeit befleckt sind, damit besprengen.
19
Und so soll ein Reiner den Unreinen am dritten und siebenten Tage besprengen. Und wenn er am siebenten Tage entsündigt ist, soll er sich und seine Kleider waschen und unrein bleiben bis zum Abend.
20
Wer aber auf solche Weise nicht entsündigt ist, soll weggetilgt werden aus der Mitte der Gemeinde, weil er das Heiligtum des Herrn verunreinigt hat und mit dem Wasser der Reinigung nicht besprengt worden ist.
21
Das soll eine ewig geltende Vorschrift sein. Auch der, welcher das Wasser sprengt, soll seine Kleider waschen: Jeder, der das Entsündigungswasser berührt, soll unrein sein bis zum Abend.
22
Alles, was ein Unreiner anrührt, macht er unrein; und wer etwas davon berührt, soll unrein sein bis zum Abend.