Gottes Neue Offenbarungen

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Schlachter Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 24 -

Gesetz über die Ehescheidung

(Matthäus 5,31-32; Lukas 16,18)
1
Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen.
2
Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist,
3
und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat
4
so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verschiedene Gesetze

5
Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat.
6
Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande.
7
Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.
8
Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen!
9
Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget!
10
Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.
11
Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen.
12
Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;
13
sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott.
14
Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind.
15
Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten.
16
Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben.
17
Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.
18
Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest.
19
Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände.
20
Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.
21
Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.
22
Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.

Gesetz über die Ehescheidung

(Matthäus 5,31-32; Lukas 16,18)
1
Wenn ein Mann ein Weib nimmt und heimführt, und sie findet dann kein Wohlgefallen vor seinen Augen wegen irgend etwas Garstigem, so soll er einen Scheidebrief schreiben, und ihr denselben einhändigen, und sie aus seinem Hause entlassen.
2
Und wenn sie fortgegangen ist und einen anderen Mann genommen hat,
3
und dieser ihr gleichfalls abgeneigt wird, und ihr den Scheidebrief gibt, und sie aus seinem Hause entlässt, oder wenn er etwa stirbt,
4
so kann der erste Mann sie nicht wieder zum Weibe nehmen; denn sie ist verunreinigt und verabscheuungswürdig geworden vor dem Herrn; bringe keine Sünde auf dein Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitze geben wird.

Verschiedene Gesetze

5
Wenn jemand vor kurzem ein Weib genommen hat, so braucht er nicht in den Kampf zu ziehen, noch soll ihm irgend eine öffentliche Last auferlegt werden, sondern er mag zu Hause bleiben, ohne dadurch eine Schuld auf sich zu laden, um sich ein Jahr mit seinem Weibe zu freuen.
6
Du sollst den untern und auch den obern Mühlstein nicht zum Pfande nehmen; denn so hat er dir sein Leben verpfändet.
7
Wird jemand dabei betroffen, dass er seinem Bruder, einem von den Söhnen Israels nachstellt und ihn für Geld verkauft, so soll er getötet werden, und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
8
Hüte dich wohl, nicht der Plage des Aussatzes zu verfallen, sondern tue alles, was die Priester vom Geschlechte Levi dich lehren werden, dem gemäß, was ich ihnen geboten habe, und erfülle es sorgfältig.
9
Gedenket, was der Herr, euer Gott, an Maria auf dem Wege getan hat, nach eurem Auszuge aus Ägypten.
10
Wenn du von deinem Nächsten etwas einforderst, was er dir schuldet, so sollst du nicht in sein Haus gehen, um ein Pfand zu nehmen,
11
sondern du sollst draußen stehen bleiben, und er soll dir hinausbringen, was er hat.
12
Ist er aber arm, so soll das Pfand nicht über Nacht bei dir bleiben,
13
vielmehr sollst du es ihm alsbald vor Sonnenuntergang zurückgeben, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne, und du gerechtfertigt seiest vor dem Herrn, deinem Gott.
14
Deinem bedürftigen und armen Bruder sollst du den Lohn nicht versagen, noch auch dem Fremdling, der bei dir im Lande weilt und innerhalb deiner Tore ist,
15
sondern an demselben Tage sollst du ihm den Lohn seiner Arbeit geben noch vor Sonnenuntergang, denn er ist arm und erhält sein Leben damit; damit er nicht wider dich zu dem Herrn rufe und es dir zur Sünde gerechnet werde.
16
Die Väter sollen nicht um der Söhne willen getötet werden, und die Söhne nicht um der Väter willen, sondern jeder soll für seine eigene Verschuldung sterben.
17
Du sollst das Recht des Fremdlings oder der Waise nicht verkehren, noch das Kleid einer Witwe als Pfand wegnehmen.
18
Gedenke, dass du in Ägypten dienstbar warest und der Herr, dein Gott, dich von dort freigemacht hat. Darum gebiete ich dir, dies zu tun.
19
Wenn du die Saat von deinem Acker einerntest und eine Garbe aus Versehen zurücklässest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: sondern du sollst den Fremdling, die Waise und die Witwe sie auflesen lassen, damit der Herr, dein Gott, dich in allen Werken deiner Hände segne.
20
Wenn du die Früchte der Ölbäume sammelst, so sollst du nicht umkehren, um abzunehmen, was an den Bäumen zurückgeblieben ist, sondern du sollst es dem Fremdlinge, der Waise und der Witwe überlassen.
21
Wenn du in deinem Weinberg Lese hältst, sollst du die zurückbleibenden Trauben nicht nachlesen, sondern sie sollen dem Fremdling, der Waise und der Witwe überlassen sein.
22
Gedenke, dass auch du dienstbar gewesen bist in Ägypten, und darum gebiete ich dir, dies zu tun.