Gottes Neue Offenbarungen

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Schlachter Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 25 -

1
Wenn zwischen Männern ein Hader entsteht, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten, und den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter verurteilen.
2
Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Missetat.
3
Wenn man ihm vierzig Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen werde, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und damit dein Bruder nicht verächtlich gemacht werde in deinen Augen.
4
Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden.

Heiratspflicht des überlebenden Bruders

5
Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen.
6
Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde.
7
Gefällt es aber dem Mann nicht, seines Bruders Weib zu nehmen, so soll seines Bruders Weib hinaufgehen unter das Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken und will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.
8
Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen!
9
so soll seines Bruders Weib vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuße ziehen und ihm ins Angesicht speien und soll anheben und sagen: So soll man jedem Manne tun, der seines Bruders Haus nicht bauen will!
10
Und man soll ihn in Israel »das Haus des Barfüßers« nennen.

Verschiedene Gesetze

11
Wenn zwei Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12
so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll ihrer nicht schonen.
(Sprüche 11,1-3; Hesekiel 45,10-12)
13
Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine!
14
In deinem Hause soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines!
15
Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.
16
Denn wer solches Unrecht begeht, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.

Vernichtung der Amalekiter

17
Gedenke, was dir Amalek antat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget;
18
wie er dir auf dem Wege begegnete und deine Nachzügler abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete.
19
Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum im Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe einzunehmen gibt, so sollst du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel vertilgen; vergiß es nicht!
1
Wenn zwei über etwas in Streit geraten und die Richter anrufen, so sollen diese dem den Sieg des Rechtes zuerkennen, den sie als gerecht befinden, und demjenigen, welchen sie als schuldig befinden, sollen sie als schuldig verurteilen.
2
Sehen sie aber, dass der, welcher fehlte, Schläge verdient hat, so sollen sie ihn niederlegen und vor ihren Augen schlagen lassen. Nach Verhältnis der Verschuldung soll auch die Zahl der Streiche sein;
3
jedoch so, dass man die Zahl vierzig nicht überschreite, auf dass dein Bruder nicht übel zerschlagen vor deinen Augen weggehe.
4
Du sollst dem Ochsen, der auf der Tenne deine Früchte drischt, das Maul nicht verbinden.

Heiratspflicht des überlebenden Bruders

5
Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen ohne Kinder stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen keinen Fremden heiraten, sondern sein Bruder soll sie nehmen und seinem Bruder Nachkommenschaft erwecken;
6
und den ersten Sohn von ihr soll er nach dem Namen jenes nennen, damit dessen Name nicht aus Israel verschwinde.
7
Wenn er aber das Weib seines Bruders nicht nehmen will, die ihm nach dem Gesetze gebührt, so soll das Weib zum Tore der Stadt gehen, und die Ältesten anrufen, und sagen: Der Bruder meines Mannes will den Namen seines Bruders nicht erwecken in Israel und mich nicht zum Weibe nehmen.
8
Alsbald sollen sie ihn kommen lassen und befragen. Antwortet er: Ich will sie nicht zum Weibe nehmen,
9
so soll das Weib vor den Ältesten zu ihm hintreten, und ihm den Schuh vom Fuße ziehen, und ihm in´s Angesicht speien, und sagen: So soll dem Manne geschehen, der das Haus seines Bruders nicht baut.
10
Und sein Name soll fortan in Israel das Haus des Barfüßers heißen.

Verschiedene Gesetze

11
Wenn zwei Männer miteinander einen Zank haben, und sie fangen an einer mit dem andern zu ringen, und des einen Weib will ihren Mann aus der Hand des Stärkeren retten, und streckt ihre Hand aus, und fasst diesen bei seinen Schamteilen,
12
so sollst du ihr die Hand abhauen, und dich durchaus nicht zum Mitleid gegen sie bewegen lassen.
(Sprüche 11,1-3; Hesekiel 45,10-12)
13
Du sollst nicht zweierlei Gewicht im Beutel haben, ein größeres und ein kleineres;
14
auch sollst du in deinem Hause nicht einen größeren und einen kleineren Scheffel haben.
15
Volles und richtiges Gewicht sollst du halten, und dein Scheffel soll voll und recht sein, auf dass du lange lebest im Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben wird.
16
Denn dein Herr verabscheut den, der solches tut, und ist ein Feind aller Ungerechtigkeit.

Vernichtung der Amalekiter

17
Gedenke, was dir Amalek auf dem Wege getan, als du aus Ägypten zogst;
18
wie er dir entgegenkam und den Nachtrab deines Zuges, welcher ermattet zurückgeblieben war, schlug, als du von Hunger und Mühsal erschöpft warst, und wie er Gott nicht fürchtete.
19
Wenn dir darum der Herr, dein Gott, Ruhe gegeben und alle Völker ringsum im Lande, das er dir verheißen, unterworfen hat, so sollst du seinen Namen unter dem Himmel austilgen. Hüte dich, es zu vergessen!